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"Nur qualitative Ausbildung garantiert letztendlich den erstrebten Anlegerschutz!"

Mag. Max Reuter, Verein für Konsumenteninformation, Ehrenmitglied der FAF

Die Fachakademie für Finanzdienstleister bietet für Berufseinsteiger sowie bereits tätige Finanzdienstleister wie zum Beeispiel für Mitarbeiter von Banken und Versicherungen eine fundierte Ausbildung sowie laufende praxis- und aktualitätsbezogene Weiterbildung, die dazu dient, in diesem schwierigen Umfeld erfolgreich zu bestehen. Die Seminare und Workshops des FAF-Diplomlehrganges werden von renommierten Experten aus der Praxis geleitet. Zeitlich sind die Lehrgänge so konzipiert, dass sie berufsbegleitend absolviert werden können und somit einen Neueinstieg in die Branche bzw. kontinuierliche Weiterbildung für in der Branche Tätige erleichtern. Mindestvoraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie die erfolgreiche Absolvierung der Grundschule.

Der FAF-Diplomlehrgang hat den Status eines Lehrgangs universitären Charakters, mit dessen Abschluss der FAF-Absolvent berechtigt ist, den Titel „Akademischer Finanzdienstleister“ zu führen. Zudem dient die FAF-Ausbildung als Befähigungsnachweis zur Erlangung der Gewerbeberechtigung „Gewerblicher Vermögensberater“ und ist auch bei der Erlangung einer Konzession für die Wertpapierdienstleistung bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) förderlich.

> Welche finanziellen Unterstützungen erhalten FAF-Teilnehmer?
> Gegenüberstellung der österreichischen Ausbildungsinstitutionen im Finanzdienstleistungsbereich

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