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A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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A |
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| Abfindungserklärung |
| Im Zusammenhang mit einer Schadenszahlung: Ein Versicherungsnehmer unterschreibt eine Quittung, womit er auf weitergehende gegenwärtige oder künftige Ansprüche verzichtet, auch als Entschädigungsquittung bekannt (Vorsicht insbesonders bei Personenschaden!). |
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| Abgegrenzte Prämie |
| Verrechnete Prämien, gekürzt um den Prämienübertrag am Schluss des Geschäftsjahres, vermehrt um den Prämienübertrag zu Beginn des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung von Stornorückstellungen bzw. Aktivposten für noch nicht verrechnete Prämien. |
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| Ablauf |
| Formelle, materielle und technische Versicherungsdauer. |
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| Ablaufleistung |
| ist der Betrag, der Ihnen bei Vertragsende (Erlebensfall) ausgezahlt wird. Sie setzt sich aus dem garantierten Todes- bzw. Erlebensfallkapital plus Gewinnanteilen zusammen. Die Gewinnanteile sind nicht garantiert. |
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| Abtretung |
| Schriftliche Übereinkunft zur Überlassung von Forderungen
bzw. Vermögenswerten eines Kreditnehmers zur Besicherung
eines ihm von der Bank gewährten Kredites. Überlassung aller
Rechte, Verfügungsgewalten sowie Übergabe des Vermögens-
nachweises (z.B. Original-Versicherungspolizze).
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| Abwendungs- und Minderungspflicht |
| Gem. § 62 VersVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist ein Versicherungsnehmer verpflichtet, beim Eintritt eines Schadens nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen - soferne es die Umstände gestatten, sind diese einzuholen (diese Vorschrift fällt unter OBLIEGENHEIT). |
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| Add on |
| Bankinterne, prozentuelle Festlegung der Kurs-Volatilität einer
Fremdwährung zur kalkulatorischen Absicherung eines
eventuellen Währungsrisikos im Zuge einer Kreditvergabe. |
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| AGBÖVM - Allgemeine Geschäftsbedingungen der öster |
| Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheitender hat 1997 aufgrund des Maklergesetzes österreichweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschlossen und mit dem Verein für Konsumenteninformation abgestimmt. |
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| Aktie |
| Anteils- oder Teilhaberpapier, durch das ein wirtschaftliches Miteigentum an einer Aktiengesellschaft verbrieft wird. Der Aktionär (Inhaber bzw.Eigentümer einer Aktie) ist nicht Gläubiger des Unternehmens, sondern an diesem beteiligt. Als Teilhaber hat er bestimmte Rechte: Stimmrecht in der Hauptversammlung, Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien u.a.m. |
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| Aktieninde |
| Form der Preisindizes, der die Kursentwicklung des Aktienmarktes insgesamt und/oder einzelner Aktiengruppen abbilden soll. Dient für Kapitalanleger als Orientierungshilfe für die Tendenz am Aktienmarkt. Der Indexberechnung werden entweder besonders wichtige, den Markt bestimmende Aktien oder alle notierten Titel zugrunde gelegt. Neben dem allgemeinen Index wird die Kursentwicklung in wichtigen Branchen ermittelt. Beispiele für Aktienindizes: Der Dow Jones Index umfaßt 30 der wichtigsten an der New Yorker Börse gehandelten Aktien US-amerikanischer Unternehmen. Der DAX umfaßt die 30 wichtigsten deutschen Aktiengesellschaften. |
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| Anrechnungszeiten |
| Früher "Ausfallzeiten" genannt, sind Zeiten, in denen aus Gründen, die im persönlichen Bereich des Versicherten liegen, keine Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung erbracht worden sind. Gründe dieser Art können sein:
- Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Rehabilitation
- Schwangerschaft oder Mutterschaft innerhalb der Schutzfristen
- Arbeitslosigkeit
- nach dem 17. Lebensjahr für maximal 3 Jahre Schul-, Fach- oder Hochschulausbildungszeiten.
Die Anrechnungszeiten wirken grundsätzlich rentensteigernd. Sie zählen zu den beitragsfreien Zeiten. |
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| Assekuranz |
| Traditioneller Ausdruck für Versicherungswirtschaft (Individualversicherung).
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| Asset Allocation |
| Fachbegriff für Vermögensanlage. Im Speziellen bezeichnet man damit die Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Auslageklassen (Assets) wie z.B. Aktien, Anleihen, Geldmarktpapiere sowie nach Ländern und Währungen – weitergehend auch Immobilien und Edelmetalle. Durch Asset Allocation (Auswahl und Gewichtung der Wertpapiere) können Ertrag und Risiko eines Portfolios bestimmt und optimiert werden. |
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| Assistance |
| Assistance ist eine aus Frankreich stammende Dienstleistung, deren Hauptziel es ist, dem Kunden in Notsituationen rund um die Uhr rasch und unbürokratisch, ohne Rücksicht auf Wochenende oder Feiertage zu helfen (z.B. medizinische Hilfsdienste, Hilfestellung bei Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten, etc.).
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| ATX |
| Austrian Traded Index. Von der Wiener Börse errechneter und in Echtzeit verteilter Aktienindex, der die Kurse der im Fließhandel notierten Aktien enthält. Der Index ist ein gewichteter Durchschnitt der zuletzt bezahlten Kurse. Zur Gewichtung wird die Börsekapitalisierung der jeweiligen Aktie herangezogen. Der Gewichtungsfaktor aus der Börsekapitalisierung wird halbiert, wenn der Streubesitz in einem Titel unter 25 Prozent liegt. |
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| Aufschubdauer |
| ist eine Zeit zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und dem Beginn der ersten Rentenzahlung. |
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| Ausgabepreis |
| Ist entweder gleich hoch oder höher als der Rechenwert - da er einen Pauschalbeitrag für den Verkäufer des Fonds enthält. Da diese Zuschläge von Fonds zu Fonds verschieden sind, können sie nicht zur Beurteilung der Performance herangezogen werden - sie sind auch unabhängig von der Behaltedauer. |
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| Ausschlüsse |
| Unter Ausschlüssen versteht man die vom Versicherungsschutz ausgenommenen Risikobereiche. |
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| Autoinhaltsversicherung |
| Schäden an im Auto aufbewahrten Gegenständen gegen die gewünschten Gefahren (z. B. Feuer, Einbruch, etc.) |
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| Außenversicherung |
| Eine Versicherung für Sachen die sich zeitweise außerhalb des Versicherungsortes befinden. |
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B |
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| Bargeld unter festem Verschluss |
| Bargeld, etc. in versperrten Möbeln oder nicht ÖVE/VSÖ/VVÖ eingestuften, jedoch versperrten Behältnissen, nicht aber in Registrierkassen, freistehenden Handkassen und unversperrten Möbeln |
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| Bauherrenhaftpflicht |
| Der Bauherr haftet für sämtliche Gefahren, die durch Baumaßnahmen (Neubau, Zu-, An-, Umbauten) entstehen, solidarisch mit Architekten und Baufirmen.
Eine entsprechende Bauherrenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Schäden an Dritten (Personen- und Sachschäden) vom Kelleraushub bis zur Endabnahme des Bauvorhabens. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, tritt in berechtigte Forderungen ein oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab |
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| Benchmark |
| st eine langfristige Messlatte für die Wertentwicklung, die Risikoentwicklung sowie die Rendite eines Wertpapierportfolios. Dafür eignen sich Indizes, wie etwa für die Performance eines Deutschland-Aktienfonds der DAX-Index. |
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| Beraubung |
| ist die Androhung oder Ausübung von tätlicher Gewalt, um sich der versicherten Sache zu bemächtigen. Das Beraubungsrisiko wird meist in der Sparte Einbruchdiebstahl mitversichert. |
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| BERNOULLI – Verteilung ("Gesetz der großen Zahl" |
| besagt, dass der Einfluss des Zufalls auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, immer geringer wird, je höher die Zahl der untersuchten Fälle ist. Je größer die Zahl von erhobenen Daten ist, desto berechenbarer wird der Zufall. Dieses Prinzip wird in der Versicherungsmathematik zur Erhebung von Schadenshäufigkeiten angewendet. |
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| Berufsunfähigkeit |
| liegt vor, wenn die versicherte Person zumindest sechs Monate ununterbrochen nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen eine Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbstständigen Vertrag absichern.
Bei zumindest 50% Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte eine monatliche Rente in der vollen vereinbarten Höhe. |
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| Best Advice ("Bester Ratschlag") |
| Das nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Angebot.
Versicherungsmakler sind nach dem Maklergesetz verpflichtet, dem Kunden das jeweils beste Angebot zu legen, wobei nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch weitere Kriterien wie z.B. die Qualität des Produktes, Fachkompetenz der Versicherungsgesellschaft, Schadensabwicklung, die Höhe von Selbstbehalten und Ähnliches von wesentlicher Bedeutung sind. |
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| Betriebliche Altersvorsorge (BAV) |
| Darunter versteht man freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge des Arbeitnehmers im Rahmen der Versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Für den Unternehmer liegen die Vorteile in der Ersparnis von Lohnnebenkosten sowie einer Reihe von bilanztechnischen Vorteilen. Durch betriebliche Vorsorge wird die Motivation und Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen gefördert. Instrumente für betriebliche Altersvorsorge sind Pensionskassen, Abfertigungsrückdeckungsversicherungen, Pensionszusagen oder die freiwillige Zukunftssicherung. |
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| Betriebshaftpflichtversicherung |
| ist eine Schadenersatzversicherung gegen gesetzlich begründete Haftpflichtforderungen aus versicherter betrieblicher Tätigkeit. Im Schadenfall (bei Personen-, Sach- und davon abgeleiteten Vermögensschäden) übernimmt der Versicherer die Prüfung der Haftungsfrage und wehrt unbegründete Förderungen ab bzw. bezahlt, falls Haftung gegeben ist. |
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| Bezugsrecht |
| ist das Recht (in der Leben- und Unfallversicherung), über die fällige Leistung zu verfügen – im Erlebensfall ist das in der Regel der Versicherungsnehmer selbst. Ein widerrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit geändert werden, der Begünstigte hat keinerlei Ansprüche vor dem Versicherungsfall. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden, die Ansprüche auf die Leistung aus dem Vertrag gehen sofort an den Begünstigten über. |
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| Billigungsklausel |
| Gemäß §5 Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherer auf Abweichungen vom Antrag in der Polizze ausdrücklich hinweisen und diese deutlich kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, so gilt der Vertrag zwar geschlossen, aber im Sinne des gestellten Antrages.
Werden auf Abweichungen vom Antrag in der Polizze ausdrücklich und deutlich hingewiesen, so kann der Versicherungsnehmer binnen 1 Monat vom Vertrag zurücktreten. |
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| Blu Chips |
| Ausdruck für die meist gehandelten Aktien einer Börse. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um die jeweils größten und sichersten Aktien einer Börse. |
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| Bonus-Malus-System |
| Die Prämienbemessung in der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Schadenverlauf in einem bestimmten Beobachtungszeitraum (1.10. – 30.09. des Folgejahres). In Österreich ist dies kein zwingendes System, jedoch wenden es die meisten Versicherer an. Es enthält 18 Stufen; die Grundstufe beginnt bei 9 - bei Schadensfreiheit im Beobachtungszeitraum verbessert sich die Prämienbemessung um eine Stufe, bei einem Leistungsfall erfolgt eine Rückreihung um drei Stufen. |
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| Bonusrente |
| Die Überschüsse aus der Veranlagung bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen werden zur Erhöhung der Grundrente (Bonus) verwendet. Die Rente besteht aus einem garantierten Anteil und einem nicht garantierten Überschussantei |
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| Bottom-Up-Ansatz |
| Bei einem Aktienfonds, der nach dem "Bottom-up-Ansatz" gemanagt wird, konzentriert sich der Fondsmanager auf die Einzeltitelauswahl nach fundamentalen Kriterien. Es werden also die Unternehmen einzeln durchleuchtet und nach Kriterien wie z.B. Gewinnwachstum ausgewählt. |
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| Branchenfonds |
| Veranlagung ausschließlich in Unternehmen aus einer definierten Branche. Der Fondsmanager versucht, den richtigen Mix aus Blue Chips und Wachstumswerten des Sektors zu finden. |
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| Briefkurs (ask) |
| Verkaufskurs - der Kurs zu dem ein Marktteilnehmer zu verkaufen bereit ist. |
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| BÖV |
| 1990 wurde für den Lehrberuf "Versicherungskaufmann/-frau" das BÖV (Bildungswerk der österreichischen Versicherungswirtschaft) für die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung in Österreich geschaffen. Die Lehrzeit beträgt drei Jahre, die Zulassung wird mit einer Lehrabschlussprüfung erworben. |
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C |
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| Chart-Analyse |
| Techniken zur Interpretation von Kursverläufen mit dem Ziel, Kursprognosen und -potentiale abzuleiten, um so den geeigneten Zeitpunkt für Kauf- und Verkaufsdispositionen zu erfahren. |
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| Commodity Fonds |
| sind Rohstoff-Fonds mit vorwiegender Investition in derivative Instrumente - Rohstoffe (commodities) |
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| Cost-Average-Effect |
| oder auch Durchschnittskostenmethode ist ein Begriff aus dem Investmentfondsgeschäft – bei regelmäßigen gleich bleibenden Sparbeträgen profitiert der Anleger von schwankenden Kursen an den Börsen. Bei niedrigen Kursen erhält der Anleger mehr Anteile um sein Geld als bei hohen Kursen. Langfristig lässt sich damit ein günstigerer Einstiegspreis erzielen als wenn immer die gleiche Anteilsmenge gekauft wird. |
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| Cost-Average-Effekt |
| ist ein Effekt, der sich im Rahmen der regelmäßigen Verwendung gleichbleibender Beträge für den Kauf von Fondsanteilen ergibt. D.h. durch regelmäßige Einzahlungen gleichbleibender Beträge in einen Fonds hat der Anleger den Vorteil, bei fallenden Kursen mehr, bei steigenden Kursen weniger Fondsanteile zu erwerben, dadurch erzielt er einen niedrigeren durchschnittlichen Einstandswert. Der Effekt wirkt umso ausgeprägter, je stärker der Kurs eines Fonds schwankt (Aktienfonds). |
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| Courtage |
| nennt man die Vermittlungsgebühr, die an den Makler bei Vermittlung eines Geschäftes abgeführt wird. |
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| Crash |
| ezeichnung für erhebliche Kurseinbrüche. |
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D |
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| D & O – Versicherung |
| (amerik. "Directors and Officers Liability Insurance) ist eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager. Unternehmensleiter haften für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten; Ziel der D&O Versicherung ist der Schutz des Gesellschaftsvermögens und des Privatvermögens des/der jeweiligen Manager durch Abwehr unbegründeter und Befriedigung begründeter Ansprüche, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen |
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| Dachfonds |
| ist ein Investmentfonds, der bis zu 100% Prozent seines Vermögens in Anteile an anderen (in-und ausländischen) Kapitalanlagefonds investieren kann. Ziel dieser Dachfonds ist die Erwirtschaftung von höheren Erträgen als bei der Direktveranlagung. Vorteil: bei internationalen Aktienfonds, bei denen es u.a. auf die richtige Asset Allocation ankommt, kann man vom Know-How der führenden Investmenthäuser profitieren. Hoher Grad an Risikostreuung durch das Investieren in andere Fonds. |
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| DAX |
| Index der Frankfurter Aktienbörse, besteht aus den 30 liquidesten deutschen Aktien. |
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| Deckung |
| bezeichnet das Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Dabei übernimmt die Versicherung die Deckung für das versicherte Risiko. Es gibt eine Sonderform: die vorläufige Deckung. Dabei erhält der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz schon vor Abschluss der Prüfung durch die Versicherung, also bevor sein Antrag angenommen worden ist. Die vorläufige Deckung ist aber kein Vorvertrag, da die Vertragspartner damit nicht automatisch zum Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sind.
Im Klartext: Die vorläufige Deckung ist ein selbstständiger Versicherungsvertrag, der gültig ist, bis sich die beiden Vertragspartner über den endgültigen Versicherungsschutz geeignet haben. Bedeutung hat die vorläufige Deckung aber eher in den Bereichen Industrierisiken, Lebensversicherung und Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung.
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| Deckungsstock (Deckungskapital) |
| Versicherungstechnische Rückstellungen zur Sicherung künftiger Leistungsansprüche in Versicherungszweigen, soweit diese nach Art der Lebensversicherung betrieben werden. |
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| Deferred Compensation |
| (engl. "aufgeschobene Vergütung"): Mitarbeiter können auf zukünftige Lohn- bzw. Gehaltsteile zugunsten einer wertgleichen betrieblichen Altersvorsorge verzichten. Die Beiträte sind steuerfrei. Die Steuerfreiheitsgrenze liegt bei EUR 300,00 im Jahr. Mit Pensionsantritt erhält der Mitarbeiter die angesparten Leistungen als Renten- oder Kapitalzahlung. |
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| Depot |
| Wertpapierverwahrstelle bei einer Bank. |
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| Dienstleistungsfreiheit |
| bedeutet, dass jeder Versicherer des EU-Raums in einem anderen EU-Staat Versicherungsgeschäfte abwickeln darf, ohne in diesem Land niedergelassen zu sein. |
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| Direktversicherer/direktes Geschäft |
| Diejenige Versicherungsgesellschaft, welche in einem direkten Vertragsverhältnis zum Versicherungsnehmer steht. Die Unterscheidung folgt aus dem Haftungsverhältnis zwischen Versichertem und Versicherungsunternehmen. Haftet das Versicherungsunternehmen dem Versicherten unmittelbar aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag (der Polizze), so heißt das Geschäft direkt. Das direkte Geschäft gliedert sich in eigenes und Beteiligungsgeschäft. Dem direkten Geschäft steht das Rückversicherungsgeschäft gegenüber (Im Gegensatz zu den anderen Statistiken, beziehen die Angaben zur Wertschöpfung der Privatversicherungen, die zusammengefaßten Bilanzen und die zusammengefaßten Gewinn- und Verlustrechnungen der Versicherungsunternehmen die Rückversicherung mit ein. Siehe auch: Rückversicherung). |
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| Direktvertrieb |
| ist der Vertrieb von Versicherungen auf direktem Wege – meist ohne persönliche Beratung. |
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| Dividende |
| Anteil am Gewinn einer Aktiengesellschaft, der auf eine einzelne Aktie entfällt. Sie wird entweder in Prozent des Nominalwertes oder als fixer Betrag ausgedrückt. |
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| Doppelversicherung |
| liegt vor, wenn dieselbe Sache bei zwei oder mehreren Versicherern derart versichert ist, dass alle Versicherungssummen zusammen den Wert der versicherten Sache übersteigen. Im Schadenfall leisten die Versicherer gemäß ihrem aliquoten Anteil. |
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| Dow Jones-Index |
| US-amerikanischen Aktienindex, der seit dem Jahr 1897 von der Börsenzeitung des Verlags Dow Jones & Comp. veröffentlicht wird und die 30 führenden Industrietitel der Wall Street beinhaltet |
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| Dread-Disease |
| wörtlich "schwere Erkrankung". Die Dread-Disease-Versicherung erbringt im Rahmen einer Lebensversicherung die versicherte Leistung bereits beim Auftreten von bestimmten schweren Erkrankungen. |
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| Durchschnittlicher Schadenaufwand pro Risiko in ei |
| Zahl der Schäden mal Schadendurchschnitt für eine Versicherungssparte in einem Jahr.
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| Dynamikklausel |
| auch Zuwachsplan genannt – wird hauptsächlich bei Lebensversicherungen angewendet und bedeutet, dass Prämie und Versicherungssumme regelmäßig um einen bestimmen Prozentsatz erhöht werden, um die inflationsbedingte Geldentwertung auszugleichen. |
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E |
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| Einmalerlag |
| Im Gegensatz zur laufenden Prämie wird beim Einmalerlag die Prämie für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages in einer Summe entrichtet (z.B. Lebensversicherung).
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| Eintrittsalter |
| ist das (versicherungstechnische) Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn und Berechnungsgrundlage für Lebens- oder Krankenversicherungen. |
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| Emerging Markets (Schwellenländer |
| Meist ehemalige Entwicklungsländer, die durch forcierten Ausbau des Industrie- oder Dienstleistungssektors Fortschritte erzielt haben und sich an der Schwelle zum Entwicklungsstand der Industrienationen befinden. |
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| Emission |
| Ausgabe von Wertpapieren. |
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| Erlebensversicherung |
| nennt man eine Art der Kapitallebensversicherung, bei der bei Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person (z.B. Pensionsalter) die Erlebensleistung (Versicherungssumme zuzüglich der Überschüsse) fällig wird. Bei Ableben während der Vertragslaufzeit werden die einbezahlten Prämien abzgl. der Kosten und in der Regel zuzüglich der Zinsen und Gewinnanteile ausbezahlt |
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| Ersatzwert |
| wird der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadenfalles bezeichnet. Daraus ergibt sich die Entschädigungsleistung des Versicherers. Wird der Ersatzwert im Voraus festgelegt, spricht man von Taxe. |
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| Erstprämie |
| Ist die erste bei Zustellung der Versicherungspolizze fällige Prämie, die den Versicherungsschutz in Kraft setzt. Bei Nichtzahlung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist im Schadensfall leistungsfrei. |
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F |
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| Finanzmarktaufsicht, Finanzmarktaufsichtsbehörde |
| Mit der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die die Aufsicht für Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Wertpapiermärkte umfasst, entstehen wesentliche Synergien durch die Konzentration der Ressourcen von bisher zersplitterten Aufsichtskompetenzen.
Die Finanzmarktaufsicht ist die unabhängige, weisungsfreie und integrierte Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt Österreichs und als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet.
Adresse: 1020 Wien, Praterstraße 23 (Website: www.fma.gv.at)
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| Fonds mit Floor |
| sind Fonds mit einer gedachten Wertuntergrenze (Floor) von zB: 90% des jeweiligen Anteilswertes versehen. Damit ist eine Schwankung um mehr als 10% nach unten für den Anleger ausgeschlossen. Der Floor wird mit der Wertentwicklung des Fonds Zug um Zug nach oben mitgezogen. Das einmal erreichte Hoch darf nicht mehr als 10% nach unten schwanken. (Beispiel: Performance Trust der Spängler KAG) |
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| Fonds-Picking |
| ist das Auswählen des unter verschiedensten Ertrags-und Risikogesichtspunkten analysierten "besten" Wertpapierfonds einer bestimmten Fondskategorie. Neben Performancedaten sind Risikokennzahlen wie z.B. die Volatilität und die Sharpe-Ratio wichtige Kriterien. Entscheidend ist, dass nur Fonds mit demselben Anlageschwerpunkt verglichen werden. Auch die Gebühren und die steuerliche Behandlung spielen eine wichtige Rolle. Anleger sollten beim Fonds-Picking nicht vergessen, dass Performancedaten und Risikokennzahlen vergangenheitsbezogen sind und daher nur bedingt Aufschluss über die zukünftige Entwicklung der Fonds geben können. |
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| Fondsgebundene Lebensversicherung |
| Eine Form der Lebensversicherung, bei der die Prämien in Investmentfonds angelegt werden. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Veranlagungsstrategien und der Versicherungssumme zu wählen und während der Laufzeit zu variieren. Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der gewählten Veranlagungsstrategie ab. Das Risiko der Veranlagung trägt der Versicherungsnehmer. Es gibt auch Varianten, bei denen das einbezahlte Kapital (abzgl. Kosten) garantiert wird. |
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| Fondsorientierte Lebensversicherung |
| eine Form der Lebensversicherung, die einerseits eine garantierte Mindestverzinsung und die Aussicht auf höhere Erträge durch Veranlagung der Gewinnanteile an den Akteinmärkten bietet. |
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| Freiwillige Zukunftssicherung |
| Gemäß § 3/1/15 Einkommensteuergesetz kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern jährlich bis zu EUR 300,00 steuerfrei für Zwecke der Zukunftssicherung zuwenden (in einer Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung). Dabei tritt das Unternehmen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler für den Dienstnehmer (=versicherte Person) auf. Der Dienstnehmer und auf Wahl auch seine Hinterbliebenen sind die direkt Begünstigten. Die Prämien sind für das Unternehmen abzugsfähig und für den Dienstnehmer steuerfrei. |
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| Future Fonds |
| Veranlagung ausschließlich in derivativen Instrumenten, um durch die Ausnützung kurzfristiger Schwankungen an den Finanzmärkten Gewinne zu lukrieren. Häufig wird die Arbitrage angewandt. Vorteil: In jeder Marktsituation können Gewinne eingefahren werden. Nachteil: In Hausse-Zeiten schneiden sie meist schwächer ab als Aktienfonds. |
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G |
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| Garantieverzinsung |
| Seit 01.01.2006 beträgt die durch die österreichische Versicherungsaufsichtsbehörde festgelegte Garantieverzinsung auf den Sparanteil von Kapitallebensversicherungen 2,25% p.a. Dieser Wert wird auch als "Rechnungszins" bezeichnet und gilt für die gesamte Versicherungsdauer. Darüber hinaus erwirtschaftete Erträge werden in Form von (jährlichen) Gewinnbeteiligungen den Verträgen gutgeschrieben – diese können jedoch nicht garantiert werden und hängen von der Marktentwicklung ab. |
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| Geldkurs (bid) |
| Kaufkurs - der Kurs, den ein Käufer zu zahlen bereit ist. |
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| Generationenvertrag |
| Der Generationenvertrag ist kein Vertrag im rechtlichen Sinn. Er besagt, dass die aktiv im Berufsleben Stehenden mit ihren Beiträgen für den Unterhalt (=Pensionen) der Rentner sorgen. Sie tun dies im Vertrauen darauf, dass später in gleicher Weise für sie gesorgt wird. |
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| Geschlossener Fonds |
| Kapitalsammelstelle für Einzahlungen von Kapitalanlegern, die diese auf Veranlassung eines Initiators für eine Investition in feststehender Höhe aufbringen. Ist der erforderliche Betrag aufgebracht, wird der Fonds geschlossen, das heißt, der Kreis der Anleger ist begrenzt. |
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| Gewinnbeteiligung |
| Vertraglich vereinbarte Beteiligung des Versicherungsnehmers am Überschuss des Direktversicherers. Sie setzt voraus, dass der Versicherer in dem betreffenden Versicherungszweig einen Überschuss erzielt hat. Gerade bei kapitalbildenden Versicherungen (Lebensversicherung) ist der Überschuss zu einem guten Teil von den auf den Finanzmärkten erzielbaren Renditen abhängig. Der Versicherungsnehmer hat laut § 18b Abs. 1 Z 6 VAG idF der VAG Novelle 1996 das Recht über die Berechnung der Gewinnbeteiligung informiert zu werden. |
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H |
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| Hausse |
| Phase, in welcher die Kurse an der Devisen-, Wertpapier- oder Rohstoffbörse auf breiter Front steigen (Gegensatz: Baisse). |
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| Hedge Fonds |
| Investition hauptsächlich in derivative Instrumente (Termingeschäfte = Verträge über Warenlieferungen bzw. über Kauf- oder Verkaufspreise von Wertpapieren zu einem Zeitpunkt in der Zukunft). Hedge Fonds profitieren nur von der Kursdifferenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs. Beliebteste Kaufobjekte sind Warentermine, Währungen und Rohstoffe - ab und zu auch Junkbonds (Anleihen schlechterer Schuldner) oder Pennystocks (Aktien, die unter einen Dollar gerutscht sind). Hedge Fonds sind die riskantesten Finanzinstrumente - sie sind nach dem österreichischen Investmentfondsgesetz nicht als Fonds zugelassen - man erwirbt rechtlich Genußscheine an einer Aktiengesellschaft! |
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| Hedging (Risikoabsicherung |
| Absichern einer offenen Position am Kassamarkt gegen Kursänderungsrisiken.
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| Höchsthaftungssumme |
| Drückt die Haftungsgrenze des Versicherers aus. In der Haushalts- und Eigenheimversicherung wird die Höchsthaftungssumme nach der Wohnnutzfläche bzw. verbauten Fläche und Geschossen berechnet. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung bis zur ermittelten Höchsthaftungssumme im Schadensfall. |
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I |
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| Immobilienfonds |
| offen: Ein Investmentfonds, der das Geld der Anleger in Grundstücke und Immobilien investiert. geschlossen: Ein geschlossener Fonds, bei welchem das gesammelte Kapital für den Bau oder Erwerb von Immobilien verwendet wird. |
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| Indexanleihe |
| Anleihe, bei der die Höhe der Zinszahlungen - und/oder auch der Rückzahlungsbetrag nicht bei der Ausgabe der Anleihe fest bestimmt ist, sondern sich nach den jeweils zu den betreffenden Zins-/Tilgungsterminen bestehenden allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen, nach Aktienindizes, nach dem Lebenshaltungskostenindex u.a. richtet. |
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| Indexfonds |
| ist ein Fonds, der sein Portefeuille nach einem Wertpapierindex ausrichtet und die Wertpapiere in annähernd gleicher Gewichtung wie beim zugrundeliegenden Index hält. Zwei Arten: aktiv gemanagter Index-Fonds, der sich rudimentär an den Index hält, zwischenzeitlich die Wertpapiere aber kauft und verkauft und somit aktives Trading betreibt. Die Wertentwicklung eines aktiven Index-Fonds kann somit höher als die des Index sein. Passive Index-Fonds richten sich grundsätzlich nach dem Index und betreiben kein Trading, sodass das Portefeuille den Index jederzeit widerspiegelt. Die Performance kann bei diesem Fonds nur annähernd erzielt werden, da beim Fonds im Gegensatz zum Index Spesen anfallen. Die Ausnutzung von interessanten Sondersituationen ist nicht möglich. Indexfonds stehen in Konkurrenz zu Indexzertifikaten |
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| Indexklausel |
| ist eine Wertsicherungsklausel in Verträgen. Versicherungsverträge werden in der Regel gemäß Verbraucherpreisindex (Gebäudeversicherungen gemäß Baukostenindex) wertangepasst.
In der Lebensversicherung bringt die Indexklausel den Vorteil, dass Wertanpassungen ohne neuerliche Gesundheitsprüfung der versicherten Person durchgeführt werden. |
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| Inhaberaktie |
| Auf den Inhaber, nicht auf einen bestimmten Namen lautende Aktie. |
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| Insider |
| Nach dem Gesetz ist Insider, wer
1. als Mitglied der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsorganes oder als persönlich haftender Gesellschafter des Emittenten oder eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmens
2. aufgrund seiner Beteiligung am Kapital des Emittenten oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens oder
3. aufgrund seines Berufs oder seiner Tätigkeit oder seiner Aufgabe bestimmungsgemäß Kenntnis von einer Insidertatsache hat. Eine Bewertung, die ausschließlich aufgrund öffentlich bekannter Tatsachen erstellt wird, gilt nicht als Insidertatsache, selbst wenn sie den Kurs der betroffenen Wertpapiere stark beeinflussen kann. |
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| Insidergeschäft |
| Insidern ist verboten
1. unter Ausnutzung ihrer Kenntnis von einer Insidertatsache Wertpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern
2. einem anderen eine Insidertatsache unbefugt mitzuteilen und
3. einem anderen auf der Grundlage ihrer Kenntnis von einer Insidertatsache den Erwerb oder die Veräußerung der betroffenen Wertpapiere zu empfehlen |
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J |
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| Junge Aktien |
| Neue, zur Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft ausgegebene Aktien. Den Inhabern alter Aktien stehen in der Regel Ansprüche auf den Bezug junger Aktien zu (Bezugsrecht). Sobald die jungen Aktien bezüglich der Dividende usw. den alten Aktien gleichstehen, entfällt die unterschiedliche Bezeichnung. |
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K |
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| Kapitalbindung |
| Bei der privaten Rentenversicherung kann sich der Versicherungsnehmer vor Ablauf zwischen der einmaligen Auszahlung des gesamten Kapitals (Kapitalabfindung) oder einer lebenslangen monatlichen Rentenleistung entscheiden. (Hinweis: im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemachte Prämien. |
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| Kapitalversicherung |
| Ist eine Form der Lebensversicherung bei der der Sparanteil mit einem Ablebensschutz kombiniert wird, wie etwa bei Er- und Ablebensversicherungen, gemischten Versicherungen, Terme-fix und Dread Disease Versicherungen. Bei klassischen Rentenversicherungen wird statt einer bestimmten Ablebensversicherung das Langlebigkeitsrisiko abgesichert.
In Kapitalversicherungen kann man auch Invaliditätsleistungen oder Leistungen bei Berufsunfähigkeit einbauen. |
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| Kursentwicklung |
| Der Kurs bestimmt sich nach Angebot und Nachfrage. Für die Beurteilung eines Aktienwertes sind viele Faktoren maßgeblich so u.a. die allgemeine Konjunkturlage, die kurz- und langfristigen Entwicklungen der Branche, zu der das einzelne Unternehmen gehört, die Einschätzung des Unternehmens in seiner Branche und die Qualität des Unternehmens-Managements. |
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L |
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| Large Fonds (Blue Chip Fonds) |
| Investition vor allem in Blue Chips mit hoher Marktkapitalisierung.Typische Benchmarks sind z.B. Euro-Stoxx, Eurotop oder MSCI W |
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| Laufzeit |
| Ist die vereinbarte Dauer eines Versicherungsvertrages. Sachversicherungsverträge werden in der Regel mit einer Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist ein entsprechender Prämiennachlass (Dauerrabatt, Treuenachlass). Konsumenten können gemäß KSchG Versicherungsverträge bereits nach dreijähriger Laufzeit kündigen (Achtung auf anteilige Rückzahlung des gewährten Rabattes). |
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| Leasingfonds |
| Geschlossene Fonds, der die Anlegergelder in ein mobiles Wirtschaftsgut (Flugzeuge, Maschinen) oder eine Immobilie investiert und es einem Leasingnehmer zum Gebrauch überläßt. Dieser zahlt dafür laufend Leasingraten und übernimmt sämtliche Kosten der Pflege und Instandhaltung. Beim Finanzierungsleasing vereinbart der Fonds mit dem Leasingnehmer, dass dieser das Wirtschaftsgut bei Ablauf der Leasingzeit gegen eine Schlusszahlung erwirbt. |
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| Leibrente |
| Im Gegensatz zu Zeitrenten sind Leibrenten solche Renten, deren Dauer grundsätzlich von der Lebenszeit (Lebenserwartung) (= versicherungsmathematisch) bestimmbare Ereignisse als den Tod (z.B. Heirat) gekoppelt werden und von einer oder mehrerer Personen (z.B. Ehepaar) abhängig ist. |
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| Leistungsausschluss |
| Da Kranken- und Lebensversicherer ihre Tarife auf Basis eines normalen Gesundheitszustandes kalkulieren, kann bei Vorerkrankungen der zu versichernden Person eine gänzliche Ablehnung oder aber ein Leistungsausschluss erfolgen. Beispiel: bei bereits bestehenden Gelenksproblemen kann die Kostenübernahme für zukünftige Behandlungen von Gelenkserkrankungen in de Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Meist ist es jedoch besser, mit dem Versicherer über einen Risikozuschlag zu verhandeln, statt einen Leistungsausschluss anzunehmen. |
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| Limit Order |
| Order mit Angabe eines Preislimits. Ein limitierter Kaufauftrag muss zum Preislimit oder zu einem niedrigeren Kurs ausgeführt werden. Ein limitierter Verkaufsauftrag muss zum Preislimit oder zu einem höheren Kurs ausgeführt werden. |
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| Länderfonds |
| Investmentfonds, die die Anlegergelder nur in Wertpapiere aus einem bestimmten ausgewählten Land investieren. |
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M |
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| Makler |
| Person, die gewerbsmäßig für andere Personen die Vermittlung von über Anschaffung oder Veräußerung von Wertpapieren übernimmt. Der Makler hat Anspruch auf eine Vergütung (Courtage). |
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| Maximum Downdraw |
| "Wie stark ist der Fonds bei seiner größten Abwärtsbewegung gefallen". Größter temporärer Wertrückgang nach einem Höchststand bis zur nächsten positiven Gegenbewegung. |
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| Mindestversicherungssumme |
| In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt seit 01.01.2004 die gesetzlich festgesetzte Mindestpauschalversicherungssumme EUR 3.000.000,00. Gleichzeitig wurde die Deckung für reine Vermögensschäden auf EUR 30.000,00 angehoben.
Mindestversicherungssummen bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen müssen zur Berufsausübung von Wirtschaftstreuhändern, Notaren, Sachverständigen, Versicherungsmaklern und Vermögensberater abgeschlossen werden.
Im allgemeinen Sinn gibt es in mehreren Versicherungssparten (Haftpflicht-, Risikoversicherungen) Mindestversicherungssummen. |
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| Mindestverzinsung |
| Seit 01.01.2006 beträgt die Mindestverzinsung in der Kapitalbildenden Lebensversicherung 2,25% auf den Sparanteil der Prämie über die gesamte Laufzeit eines Vertrages – dieser "Rechnungszins" wird von der österreichischen Versicherungsaufsicht festgesetzt und überwacht. Über der Mindestverzinsung erwirtschaftete Erträge werden als Gewinnbeteiligung in einem hohen Ausmaß den Verträgen gutgeschrieben – sie können jedoch nicht garantiert werden |
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| Mittelkurs |
| Im amtlichen Devisenhandel heißen die festgestellten Kurse Mittelkurse, weil sie zwischen Geld- und Briefkurs liegen, die durch Abziehen oder Hinzufügen gewisser, von der Bundesbank festgelegter Margen von und zu den Mittelkursen errechnet werden. Die Geld- und Briefkurse werden für die Abrechnung der Banken mit ihren Kunden verwendet. |
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| Montasgeld |
| Termingeld für 30 Tage und Einlagen mit monatlicher Kündigung. |
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N |
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| Nachfrageüberhang |
| Situation, in der das Volumen der Nachfrage das des Angebots übersteigt. In diesem Fall kann ein Teil der Nachfrage zum gegebenen Preis (Kurs) nicht befriedigt werden. Bei der Kursnotierung an der Börse stehen in diesem Fall die Kurszusätze rG für repartiert Geld (hier wurde nur ein Teil der Order ausgeführt) oder G, wenn kein Handel zustande kam. |
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| Nasda |
| Größe Computerbörse der Welt, an der mehr als 4000 Wachstumswerte gelistet sind. Nasdaq steht für National Association of Securities Dealers Automated Quotations. |
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| Nebenwert |
| Aktien, die umsatzmäßig nicht zu den bevorzugten Börsepapieren zählen; oft von kleineren Unternehmen. |
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| Nennwert (Nennbetrag) |
| Der auf einem Wertpapier aufgedruckte S-Betrag des Papiers. Bei Aktien ist er ein Teilbetrag des Grundkapitals. Bei den meisten österreichischen börsenotierten Aktien beträgt der Nennwert 100 Schilling. |
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| Neuemission(Going Public) |
| Zulassung einer Aktiengesellschaft an der Börse. |
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| Newcomer |
| Bezeichnung für Aktien, die erst seit kurzer Zeit im Börsehandel sind. |
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| Nikkei 225 |
| Die 225 größten Werte der Börse von Tokio. |
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O |
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| Order |
| Bezeichnung für den Auftrag, vor allem bestimmte Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. |
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P |
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| Pari |
| Ein Börsenkurs oder ein Emissionspreis, der dem Nennwert des betreffenden Wertpapiers entspricht. Das Papier hat dann einen Kurs von 100% (des Nennwerts), den Parikurs. |
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| Parkett |
| Im Parkett des Börsesaales findet der Börsenhandel statt. Zu ihm haben nur die zugelassenen Börsenbesucher (Börsenmitglieder) Zutritt. Andere Personen, die Einblick in die Börse nehmen wollen, können von der Galerie des Börsesaales dem Börsegeschehen zusehen. |
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| Penny Stocks |
| Bezeichnung für US-amerikanischen Aktien, die mit weniger als fünf US-Dollar pro Stück gehandelt werden. Im Gegensatz zu den Blue Chips weisen Penny Stocks wesentlich höhere Risiken, jedoch auch Kurschancen auf. Dürfen an private Investoren aber nur noch verkauft werden, wenn diese vorher schriftlich bestätigt haben, dass sie auf die Risiken hingewiesen und über die realen Chancen aufgeklärt worden sind. |
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| Pensionsfonds |
| Fonds, der sich durch die Bildung von Pensionsrückstellungen ergibt. In den USA gehören neben den Versicherungen zu den wichtigsten institutionellen Investore |
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| Pensionsinvestmentfond |
| Vorgesehen als dritte Säule der Altersvorsorge. Unterscheiden sich von herkömmlichen Investmentfonds nur durch restriktivere Behalte- und Verkaufsregeln und sind daher in Österreich noch unterentwickelt. Altersvorsorge-Sondervermögen: Investmentfonds-Typ zur privaten Altersabsicherung. Bis zu 30 Prozent des Fonds dürfen in Immobilien oder Immobilien-Investmentfonds investiert sein. Aktien- und Immobilienanlagen gemeinsam dürfen 51 Prozent des Fondsvermögens nicht unterschreiten. |
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| Performance |
| Wertveränderung des in den Fonds investierten Betrages, ausgedrückt in Prozenten über einen bestimmten Zeitraum und unter Berücksichtigung der reinvestierten Ausschüttungen. Englisch für Wertentwicklung (wörtlich: "Ausführung", "Leistung"). |
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| Personenversicherung |
| Umfasst die Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung.
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| Pfandbrief |
| Schuldverschreibungen, die von privaten Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten aufgrund der für diese Banken geltenden Gesetze ausgegeben werden. Dabei handelt es sich meist um festverzinsliche Wertpapiere. |
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| Portefeuille |
| Zwei Bedeutungen: Entweder Gesamtheit der vom Direkt- bzw. Rückversicherer übernommenen Risiken oder Gesamtheit der Veranlagungstitel (Wertpapiere, Liegenschaften, Gold usw.).
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| Portfolio (Portefeuille) |
| Verschiedene Wertpapiere im Besitz eines Investors. oder Gesamtbestand an Wertpapieren oder Wechseln, die ein Privatanleger oder ein Unternehmer besitzt |
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| Primärmarkt |
| Bezeichnung für Emissionsmarkt, das heißt die erstmalige Ausgabe von Wertpapieren (Emission) und deren Verkauf an Anleger. Gegensatz: Sekundärmarkt, Umlaufmarkt. |
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| Produkthaftung |
| Seit 1988 in Österreich gesetzlich verankert ist die verschuldensunabhängige Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch Mängel eines Produktes nach Lieferung oder Leistung nach Übergabe entstehen. Solche Schäden sind in der Haftpflichtversicherung mitversichert.
Einer speziellen Erweiterung des Versicherungsschutzes bedarf es, wenn der Versicherungsnehmer Produkte erzeugt, die von seinem Abnehmer zur Herstellung eines neuen Produktes vermischt, verbunden oder verarbeitet werden und ein allfälliger Mangel des gelieferten Produktes zur Wertlosigkeit bzw. Unbrauchbarkeit führt – in solchen Fällen leistet der Versicherer Schadensersatz (niemals jedoch für das mangelhafte Produkt selbst). |
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| Prospekt |
| Bei Emissionen von Wertpapieren: Veröffentlichung bestimmter Angaben über die emittierende Unternehmung und Einladung zur Zeichnung. In Österreich besteht Prospektpflicht beim erstmaligen öffentlichen Anbieten von Wertpapieren. |
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| Prospekthaftung |
| Haftung von Emittenten und Konsortialbanken aus absichtlich oder fahrlässig unrichtigen Angaben in Prospekten bei der Ausgabe von Wertpapieren für Schaden, der Aktionären daraus entsteht. |
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| Provision |
| Vergütung des Direktversicherers an seine Vertreter, an Makler oder andere Vermittler, oder andere Versicherungsunternehmen für deren Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Verwaltung von Versicherungsverträgen |
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| Präklusion |
| Verfallsfrist, Verwirkung des Anspruches (nach qualifizierter Ablehnung eines Versicherungsanspruchs muss der Versicherungsnehmer seine Rechte innerhalb einer Frist von 3 Jahren gerichtlich geltend machen, da diese sonst verjährt sind. |
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| Prämien |
| Prämien (Erst- und Folgeprämien) sind die Preise für den Versicherungsschutz und daher (versicherungstechnische) Erträge. Zu den Prämien zählt auch das Entgelt, welches Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erheben (Umlagen, Eintrittsgeld usw.). Siehe dazu auch: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung - RLVVU vom 4. Dezember 1992, BGBl. 757/1992. Von den vereinnahmten (verrechneten) Prämien sind die abgegrenzten bzw. verdienten Prämien zu unterscheiden. Das ist jener Prämienerfolg, welcher dem jeweiligen Rechnungsjahr zuzurechnen ist, also unter Berücksichtigung der Rechnungsabgrenzung. In den Statistiken werden die im direkten inländischen Geschäft vereinnahmten sowie die abgegrenzten Prämien aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen ausgewiesen.
Genaue Erläuterung der Prämien: Siehe "Verrechnete Prämien" und "Abgegrenzte Prämien". |
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| Prämienbefreiung |
| Bei Mitversicherung des Bausteins „Prämienbefreiung“ wird der Versicherungsnehmer bei bestimmten Ereignissen, wie etwa bei der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder ableben einer mitversicherten Person von der Prämienzahlungsverpflichtung befreit. Die versicherten Leistungen des Vertrages bleiben dennoch aufrecht. Damit ist gewährleistet, dass das Versorgungsziel jedenfalls erreicht wird bzw. die Hinterbliebenen geschützt sind. |
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| Prämienfreistellung |
| Zahlt ein Versicherungsnehmer für seine Lebensversicherung keine Prämien mehr, so reduziert der Versicherer die Versicherungssumme und alle vereinbarten Zusatzversicherungen erlöschen. Die Leistung des Versicherers bleibt mit der prämienfreien, d.h. verminderten Versicherungssumme bestehen. Eine Prämienfreistellung ist nur möglich, wenn bereits ein rückkaufswert vorhanden ist. |
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| Prämienüberträge |
| Die Teile der verrechneten Prämien, die über den Jahresabschlussstichtag vorgeschrieben wurden und somit nicht Ertrag des Geschäftsjahres sind. Sie dienen zur Deckung von Verpflichtungen, die nach dem Bilanzstichtag entstehen. |
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| Publikumsfonds |
| Investmentfonds, der dem breiten Anlegerpublikum angeboten wird. Gegensatz: Spezialfonds. |
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Q |
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| Quotenaktie |
| Aktie, die nicht auf einen bestimmten Nennbetrag, sondern einen Bruchteil am Gesellschaftsvermögen bzw. am Kapital einer Aktiengesellschaft lautet. |
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R |
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| Rating |
| Beurteilung und Klassifizierung der relativen und absoluten Bonität von Schuldtiteln und deren Emittenten anhand einheitlicher Maßstäbe. Die Bonitätseinschätzung erfolgt anhand verschiedener Kriterien. Neben unternehmerischen und branchenspezifischen Besonderheiten finden auch Länderrisiken Berücksichtigung. Entsprechende Analysen werden von spezialisierten Ratingagenturen durchgeführt. |
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| Realisierte Kursgewinne |
| Kursgewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren anfallen: Steigt der Kurs eines Wertpapiers über den Einstandspreis, ergibt sich zunächst ein buchmäßiger Kursgewinn, der durch Verkauf realisiert wird. |
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| Rechenwert |
| Ist der börsetäglich ermittelte Wert eines Fonds. In diesem Netto-Verkaufspreis sind sämtliche Vermögenswerte des Fonds samt abgegrenzten Zinsen (z.B. Stückzinsen bei Anleihen) enthalten |
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| Regress |
| Ist das Rückgriffsrecht des Versicherers an den Schädiger. In der KFZ-Haftpflichtversicherung haftet der Versicherer jedenfalls dem geschädigten Dritten gegenüber. Den an den Geschädigten geleisteten Schadenersatz kann der Versicherer jedoch vom Versicherten zurückfordern, wenn dieser z.B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluß stand, Fahrerflucht vorliegt oder die Prämie des Vertrages nicht bezahlt wurde (mit je EUR 10.901,00 pro Obliegenheitsverletzung, maximal jedoch EUR 21.802,00 pro Versicherungsfall). |
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| Rendite |
| Ertrag (vor allem Dividende, aber auch Zinsen) ausgedrückt in Prozent des investierten Kapital |
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| Rentenmarkt |
| Bezeichnung für den Börsenmarkt der festverzinslichen Wertpapiere. Gegensatz: Aktienmarkt. |
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| Restlaufzeit |
| Verbleibende Laufzeit vom gegenwärtigen Zeitpunkt an bis zur Endfälligkeit. |
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| Risiken (oder Risken) |
| Versicherte Gegenstände, Gefahren oder Interessen. Die Möglichkeit eines Schadens wird als Risiko bezeichnet. |
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| Risikoversicherung |
| Ist eine Lebensversicherung, die ausschließlich der Absicherung des Todesfall dient – die Versicherungssumme wird bei Ableben der versicherten Person an die Begünstigten ausbezahlt. Sie ist die häufigste Form zur Absicherung von Finanzierungen. Bei Ableben des Kreditnehmers wird die Schuld getilgt und die Erben haben keine weiteren Belastungen mehr zu tragen. Bei Abschluss kann man ein Umwandlungsrecht in eine kapitalbildende Lebensversicherung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung vereinbaren |
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| Rückkaufswert |
| Rückvergütung bzw. Bewertung des Deckungskapitals (im allgemeinen nach Abzug der nicht amortisierten Kosten und der Risikoprämie) an den Versicherten bei vorzeitiger Vertragsauflösung in der Lebensversicherung. |
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| Rückversicherung |
| Rückversicherung ist die Versicherung der vom Versicherer (eines Versicherungsunternehmens) abgedeckten Gefahr. Der Versicherungsnehmer (des Erstversicherers) erwirbt keinen Anspruch gegen den Rückversicherer. Das Rückversicherungsgeschäft zerfällt in das aktive (= übernommene) und in das passive (= das zur Rückversicherung abgegebene) Geschäft. Aus diesen Größen lässt sich das Geschäft im Eigenbehalt ermitteln: eigenes Geschäft zuzüglich übernommenes Beteiligungsgeschäft und aktives Rückversicherungsgeschäft abzüglich abgegebenes Beteiligungsgeschäft sowie passives Rückversicherungsgeschäft. |
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S |
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| Schadenabwicklung |
| Behandlung bzw. Bezahlung von Schäden von deren Eintritt bis zur abschließenden Erledigung. |
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| Schadenaufwand |
| Gesamtheit der Schadenzahlungen vor der Veränderung der Schadenrückstellung eines Geschäftsjahres |
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| Schadenbedarf |
| Es handelt sich dabei um einen Begriff aus der Beitragskalkulation. |
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| Schadendurchschnitt |
| Darunter versteht man den durchschnittlichen Schadenaufwand (bezahlt oder zurückgestellt) je Schadenfall. |
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| Schadenfälle |
| a) Angemeldete Schadenfälle:
Die Anzahl der im laufenden Kalenderjahr gemeldeten Schäden ohne Rücksicht auf das Jahr, in dem sich der Schaden ereignet hat (auch wenn keine Zahlung zu erwarten war bzw. erfolgt ist). Bei dieser Begriffsbestimmung muss das übernommene Beteiligungsgeschäft außer Betracht bleiben.
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| Schadenfälle |
| a) Angemeldete Schadenfälle:
Die Anzahl der im laufenden Kalenderjahr gemeldeten Schäden ohne Rücksicht auf das Jahr, in dem sich der Schaden ereignet hat (auch wenn keine Zahlung zu erwarten war bzw. erfolgt ist). Bei dieser Begriffsbestimmung muss das übernommene Beteiligungsgeschäft außer Betracht bleiben.
b) Angefallene Schäden:
Die Anzahl der für das Kalenderjahr als Ereignisjahr gemeldeten Schäden unter Berücksichtigung der der Spätschadenreserve entsprechenden Anzahl von Schadenfällen (auch wenn keine Zahlung zu erwarten war bzw. erfolgt ist). Bei dieser Begriffsbestimmung muss das übernommene Beteiligungsgeschäft außer Betracht bleiben. |
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| Schadenhäufigkeit |
| Darunter versteht man die Anzahl der Schäden innerhalb eines Jahres auf tausend versicherte Risken (Angabe in Promille). |
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| Schadenrückstellung |
| Rückstellung für bereits eingetretene, aber noch nicht erledigte Schäden.
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| Schadensatz |
| Relation der abgegrenzten Versicherungsleistungen zu den abgegrenzten Prämien.
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| Sharpe Ratio |
| Eine beliebte Kennzahl zur Beurteilung des Risiko-Ertrags-Profils eines Fonds (die Berechnungsformel wurde von William F.Sharpe, Professor an der Stanford University) entwickelt. Gegenüberstellung der Rendite und des eingegangenen Risikos. Sie mißt den risikofreien Anlagemehrwert, wobei die durchschnittliche "Überschussrendite" durch die durchschnittliche Volatilität dividiert wird. Daher gilt: je höher die Sharpe Ratio ist, desto attraktiver ist der Fonds. |
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| Small Cap Fonds |
| konzentrieren sich auf Wachstumsunternehmen mit einer noch geringeren Bör-sekapitalisierung. Durch den Aufschwung der Wachstumsbörsen starker Aufwind auch in Europa - derzeit gibt es aber noch wenige Anbieter. Manche Fondsgesellschaften raten aufgrund mangelnder Liquidität einiger Wachstumswerte ab. |
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| Small Caps |
| Bezeichnung für kleine Aktiengesellschaft. Sie sind Gewinner, wenn die Börsenkurse bereits sehr hoch stehen. Am Beginn einer Aufschwungphase konzentriert sich das gesamte Interesse auf die Blue-Chips. Die kleinen Aktiengesellschaften haben zu diesem Zeitpunkt ein entsprechendes Aufholpotential. Auch große österreichische Aktiengesellschaften wie ÖMV oder VA-Tech sind international gesehen Small Caps. |
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| SMR |
| Die Sekundärmarktrendite (SMR) gibt die durchschnittliche Rendite aller auf dem Markt befindlichen Anleihen zum jeweiligen Stichtag an |
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| Solvabilitätv |
| Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens
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| Solvency II |
| Zukünftige Eigenkapital-Richtlinie (Umsetzung 2008 geplant), die Eigenkapitalausstattung und Risikomanagement von Versicherungsgesellschaften im Bereich Lebensversicherung streng überwachen wird. Darüber hinaus soll damit mehr Transparenz und Vergleichbarkeit am Markt geschaffen werden |
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| Sozialversicherung - Pensionsanpassung |
| Der Anpassungsfaktor dient in erster Linie dazu, schon angefallene Pensionen aufzuwerten. Die Höhe der Anpassung hängt von der sogenannten Richtzahl, der Höhe der Arbeitslosenrate und anderen volkswirtschaftlich maßgebenden Einflußgrößen ab. Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (Hg.): Handbuch der österreichischen Sozialversicherung. |
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| Sparquote |
| Anteil des privaten Sparens am verfügbaren persönlichen Einkommen. |
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| Spezialfonds |
| werden nur für institutionelle Anleger aufgelegt (keine Publikumfonds). Spezialfonds meist für Abfertigungszwecke. |
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| Spätschäden |
| Schäden, die im Abschlussjahr gemeldet wurden, sich aber im Vorjahr ereignet haben. Jährlich zum Bilanzstichtag wird eine Reserve für Schäden gebildet (= Spätschadenreserve), die das Abschlussjahr betreffen, aber erst im Folgejahr gemeldet werden. |
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| Sterbetafe |
| Aufzeichnung statistischer Sterbewahrscheinlichkeiten aufgrund der Beobachtung großer Personengruppen. Die amtliche Sterbetafel wird vom Österreichischen Statistischen Zentralamt erstellt. |
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T |
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| Technische Rückstellungen/Technische Reserven |
| Gesamtheit der Prämienüberträge und Schadenrückstellungen, in der Lebensversicherung auch des Deckungskapitals (Deckungsstocks). Die technischen Reserven sind Verbindlichkeiten, welche aus der Risikokomponente des Versicherungsgeschäfts erwachsen. Die versicherungstechnischen Rückstellungen setzen sich aus Deckungsrückstellungen und den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zusammen. Die erforderlichen Deckungsrückstellungen (Deckungserfordernis) sind ein nach aktuarischen (= versicherungsmathematisch) Grundsätzen ermittelter Betrag, über den der (Lebens-)Versicherer verfügen muss, um seine Leistungsverpflichtungen erfüllen zu können; bei Ermittlung des Deckungserfordernisses spielen Komponenten wie Zusammensetzung des Versicherungsbestandes (u.a. Lebensalter der Versicherten), Versicherungsdauer, Art der Versicherung usw. eine bedeutende Rolle. Siehe dazu auch §§ 19-21, 77 und 78 VAG idF der Novelle 1994 sowie die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung - RLVVU vom 4. Dezember 1992, BGBl. 757/1992. Die für die Lebensversicherung ausgewiesenen technischen Reserven umfassen: Deckungsrückstellungen (ohne Rückstellungen für Gewinnbeteiligungen), Prämienüberträge, Rückstellungen für Gewinnbeteiligungen, soweit sie dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben sind, Rückstellungen für erklärte, aber noch nicht gutgeschriebene Gewinnbeteiligungen, Rückstellungen für künftige Gewinnbeteiligungen, Rückstellungen für schwebende Versicherungsleistungen und Rückkaufreserve. |
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| Technisches Ergebnis |
| Versicherungstechnisches Ergebnis unter Berücksichtigung der vereinnahmten Prämien, Provisionen und Gewinnanteile sowie des Schadenaufwande |
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| Thesaurierende Fonds |
| Im Gegensatz zu ausschüttenden Fonds, die ihre Erträge sammeln und jährlich in Form von Ausschüttungen an die Anteilsinhaber auszahlen, veranlagen thesaurierende Fonds ihre Erträge wieder. Dies bedeutet, dass alle Erträge (Zinsen, Dividenden, etc.) sofort zur Reinvestition zur Verfügung stehen und somit der Veranlagungsgrad höher ist als bei ausschüttenden Fonds. Dies wiederum wirkt sich auf die Performance aus, da der Zinseszinseffekt über die Wertentwicklung der Kapitalmärkte zustandekommt, die auf längere Sicht gesehen historisch höher liegt als die der Geldmärkte. |
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| Tiger-Staaten |
| Die auf dem Sprung in die moderne Industriegesellschaft befindlichen fernöstlichen Staaten Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Südkorea, Taiwan, Thailand und Vietnam. |
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| Top-down-Ansatz |
| ist eine Veranlagungsstrategie, bei der die Veranlagungsentscheidung (Kauf/Verkauf) auf makroökonomische Daten (z.B.Inflation, Wirtschaftswachstum, Wechselkurse) sowie deren Entwicklung basiert. |
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U |
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| Umbrellafonds |
| Fondsstruktur mit mehreren Unterfonds, zwischen denen der Anleger sehr spesengünstig wechseln kann. Diese eignen sich daher für Kunden, die laufend umschichten wollen. |
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V |
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| Venture Capital Fon |
| Investieren in der Regel in noch nicht börsennotierte Unternehmen. Sie selbst werden meist auch nicht über die Börse gehandelt, da sie sich meist im Besitz einiger weniger institutioneller Investoren befinden. |
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| Verbraucherpreisindex (VPI) |
| Der Verbraucherpreisindex (1986 = 100,0) zeigt das Preisniveau der Waren und Dienstleistungen des privaten Konsums an. Er ist ein aus Teilindizes (Meßziffern) zusammengewichteter Gesamtindex. Die Veränderung des VPI ist neben der Veränderung des Deflators des Bruttoinlandsprodukts ein Inflationsmaß. Siehe auch: Deflator; Reale Größe. |
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| Vermögensanlagen |
| Die Veranlagung der den Versicherungsunternehmen anvertrauten finanziellen Mittel ist im vierten Hauptstück des Versicherungsaufsichtsgesetzes 1992 im Abschnitt über die Kapitalausstattung und die Kapitalanlage geregelt (§§ 73a-78 VAG idF der Novelle 1994). § 74 (1) legt die allgemeinen Grundsätze fest: Bei der Kapitalanlage ist auf Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung Bedacht zu nehmen. Die §§ 77 und 78 führen aus, welche Anlageformen für den Deckungsstock bzw. für technische Verbindlichkeiten gewählt werden dürfen. |
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| Verrechnete Prämie |
| Die den Versicherungsnehmern vorgeschriebenen Prämien exkl. Versicherungs- und Feuerschutzsteuer inkl. Nebenleistungen der Versicherungsnehmer |
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| Versicherungsdichte |
| Prämienaufkommen pro Kopf. Siehe auch: Entwicklungsstand der Versicherungswirtschaft. |
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| Versicherungsdurchdringung (Lebensversicherung) |
| Der Absicherungsgrad errechnet sich aus: Prämien / Verfügbares persönliches Einkommen der privaten Haushalte. |
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| Versicherungssteuer |
| Leben: 4,00 %. Bei Kapitalversicherungen (fondsgebundene Lebensversicherungen) auf den Erlebensfall oder auf den Er- und Ablebensfall erhöht sich die Versicherungssteuer auf 11,00 %, wenn die genannten Verträge eine Höchstlaufzeit von weniger als 10 Jahren aufweisen und eine Einmalprämie bezahlt wird. Weiters erhöht sich die Versicherungssteuer auf 11,00 % für Einmalerlagsversicherung, wenn im Fall einer Kapitalversicherung (fondsgebundene Lebensversicherung) oder einer Rentenversicherung vor Ablauf von 10 Jahren ab Vertragsabschluß ein Rückkauf erfolgt und die Versicherung dem Steuersatz von 4,00 % unterlegen hat sowie im Fall einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von 10 Jahren ab Vertragsabschluß vereinbart ist und diese mit einer Kapitalzahlung abgefunden wird.
Kranken: 1,00 %
Unfall: 4,00 %
Kraftfahrzeug-Haftpflicht: 11,00 % + motorbezogene Versicherungssteuer. Dieser Steuer unterliegen Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen und Krafträder, für die nach österreichischem Recht Versicherungspflicht besteht. Für Kraftfahrzeuge (ausgenommen Dieselfahrzeuge), die vor dem 1.1.1987 erstmals in Österreich zum Verkehr zugelassen wurden und die bestimmte Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten, hat sich die motorbezogene Versicherungssteuer seit 1.1.1995 um 20,00 % erhöht. Weiters bestimmt das Versicherungssteuergesetz eine Reihe von Ausnahmen von der motorbezogenen Versicherungssteuer: Kraftfahrzeuge, die auf Körperbehinderte zugelassen sind, Rettungs- und Feuerwehrkraftfahrzeuge, Mietwagen, Taxis, Krafträder unter 100 ccm3, etc. Daneben unterliegen ab 1.1.1997 auch alle anderen Kraftfahrzeuge (ausgenommen Zugmaschinen und Motorkarren) mit einem höchstens zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen der motorbezogenen Versicherungssteuer.
Hagel (einschließlich der im Betrieb der Landwirtschaft oder Gärtnerei genommenen Versicherung von Glasdeckungen über Bodenerzeugnissen gegen Hagelschaden): ATS 0,20/ÖS 1.000,-- Versicherungssumme pro Jahr
Feuer: 11,00 %
Sonstige Sachversicherung: 11,00 %. Prämien für eine Viehversicherung von Vieh aus kleiner Viehhaltung sind von der Steuer befreit, wenn die Versicherungssumme ATS 50.000,-- nicht übersteigt.
Grenzüberschreitende Transportgüterversicherungen: Seit 1.6.1996 befreit
Exportkreditversicherung: Befreit
Rückversicherung: Befreit
Sonstige Risken: 11,00 %
Ergänzende Hinweise: Zusätzliche Besteuerung der nicht in Österreich oder einem EWR-Staat niedergelassenen Versicherer:
Die unmittelbare oder mittelbare Zahlung des Versicherungsentgeltes an einen Versicherer mit Sitz (Wohnsitz) außerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR unterliegt der Besteuerung nach dem fünffachen Steuersatz. Die für die Schadenversicherung (siehe "Sonstige Sachversicherung") vorgesehene Steuerbefreiung gilt in diesem Fall nicht. Diese Regel gilt nicht, wenn der ausländische Versicherer zum Geschäftsbetrieb in einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR zugelassen ist und die Zahlung an diese Niederlassung erfolgt. Die Besteuerung nach dem fünffachen Steuersatz ist nach oben begrenzt, sodass der Steuersatz 50,00 % nicht überschreiten darf. Außerdem kann der Bundesminister für Finanzen aus allgemein handels- und wirtschaftspolitischen Gründen Ausnahmen von dieser Regel zulassen. |
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| Versicherungssumme |
| Vertraglich vereinbarter Versicherungsschutz in Geldeinheiten. |
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| Versicherungstechnische Rechnung |
| § 81 b (3) VAG: Für jede Bilanzabteilung ist eine gesonderte versicherungstechnische Rechnung zu erstellen. Die nichtversicherungstechnische Rechnung gemäß § 81 e Abs. 5 VAG ist bis einschließlich Posten 7 gesondert für jede Bilanzabteilung aufzustellen. Ab Posten 8 sind jeweils nur die Gesamtbeträge aller Bilanzabteilungen anzuführen (siehe dazu: KPMG (Hg.): Versicherungsaufsichtsgesetz in der Fassung der Novellen 1991 und 1992 samt ausgewählten Verordnungen und Erlässen. - Wien 1993, Loseblattsammlung sowie VAG-Novelle 1994, BGBl. 652/1994). |
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| Versicherungsvertagsgesetz |
| Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958 (BGBl. 2/1959) über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz 1958) idF der Bundesgesetze BGBl. 90/1993, 509/1994, 652/1994 und Teil I,
Nr. 6/97. |
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| Volatilität |
| Kennzahl für die Heftigkeit, mit welcher der Börsenkurs eines Wertpapiers in einem bestimmten Zeitraum schwankt. Sie wird daher auch als Risikomaß angesehen. |
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W |
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| WBKI |
| Der Wiener Börsenkammer-Index (WBKI) gibt den gewichteten Wert aller an der Wiener Börse gehandelten Aktien an. |
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Z |
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| Zeitwert |
| § 81 h (4) VAG: Die einzelnen Kapitalanlagen gemäß Posten B. des § 81 c Abs. 2 sind für die Angaben im Anhang und im Konzernanhang mit den Zeitwerten anzuführen.
Für Grundstücke und Bauten gilt als Zeitwert derjenige Wert, der zum Zeitpunkt der Bewertung auf dem Markt bei Veräußerung zu erzielen ist. Der Zeitwert ist laut § 81 h Abs 4 Z 1 auf dem Schätzungswege (Schätzung mindestens alle fünf Jahre für jedes einzelne Grundstück oder Gebäude) festzustellen.
Für Kapitalanlagen, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, gilt gemäß § 81 h Abs 4 Z 2 als Zeitwert der Wert zum Bilanzstichtag bzw. zum letzten diesem Zeitpunkt vorausgehenden Tag, für den ein Markt- oder Börsenpreis feststellbar war.
Sowohl für Grundstücke und Bauten wie auch für Kapitalanlagen mit Markt- oder Börsenpreis gilt, dass im Falle der Veräußerung der Kapitalanlage bis zum Bilanzerstellungstag und bei bestehender Veräußerungsabsicht der Zeitwert um die geschätzten Realisierungsaufwendungen zu vermindern ist.
*) übernommen vom "Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs" |
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| Zusammengefaßte Bilanz |
| Da in der zusammengefaßten Bilanz alle Versicherungszweige aller Unternehmen enthalten sind, weist sowohl die Bilanzposition "Reinverlust" als auch "Reingewinn" einen Wert aus. Die Bilanzen enthalten zum Teil vorläufige und unrevidierte Angaben (Abweichungen von der Versicherungsaufsichtsstatistik ergeben sich z.B. durch Meldungsverzögerungen) und beziehen sich auf das inländische Geschäft. Von einer Zusammenfassung ist die Konsolidierung zu unterscheiden, welche die Umarbeitung von Einzel-Rechnungsabschlüssen auf den Rechenkreis einer Unternehmensgruppe ist. Für Hinweise zu den einzelnen Bilanzpositionen siehe: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung - RLVVU vom 4. Dezember 1992, BGBl. 757/1992. |
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| Zusammengefaßte Gewinn- und Verlustrechnung |
| Da in der zusammengefaßten Gewinn- und Verlustrechnung alle Versicherungszweige aller Unternehmen enthalten sind, weist sowohl die Position "Verlust des Geschäftsjahres " als auch "Gewinn des Geschäftsjahres" einen Wert aus. Die Gewinn- und Verlustrechnungen enthalten zum Teil vorläufige und unrevidierte Angaben (Abweichungen von der Versicherungsaufsichtsstatistik ergeben sich z.B. durch Meldungsverzögerungen) und beziehen sich auf das inländische Geschäft. Von einer Zusammenfassung ist die Konsolidierung zu unterscheiden, welche die Umarbeitung von Einzel-Rechnungsabschlüssen auf den Rechenkreis einer Unternehmensgruppe ist. Für Hinweise zu den einzelnen Bilanzpositionen siehe: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung - RLVVU vom 4. Dezember 1992, BGBl. 757/1992. |
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